BGBl. Nr. 109/1989
109. Verordnung: Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Februar 1989 betreffend Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen
Änderungen durch diese Kundmachung
Jahresausgleich – Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt
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Art. 1neu
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