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BGBl. Nr. 113/1989

kundgemacht 03.03.1989
113. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Durchführung eines gemeinsamen österreichisch-sowjetischen Raumfluges
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINES GEMEINSAMEN ÖSTERREICHISCH-SOWJETISCHEN RAUMFLUGES
Kundmachung BGBl. Nr. 113/1989× zu Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR) neu