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BGBl. Nr. 11/1989

kundgemacht 05.01.1989
11. Verordnung: Kündigungsschutz für Sportstätten, Kinderspielplätze und Verkehrsübungsplätze für Kinder in den Ländern Oberösterreich und Salzburg
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 30. Dezember 1988 über den Kündigungsschutz für Sportstätten, Kinderspielplätze und Verkehrsübungsplätze für Kinder in den Ländern Oberösterreich und Salzburg
Kundmachung BGBl. Nr. 11/1989× zu Kündigungsschutz für Sportstätten, Kinderspielplätze und Verkehrsübungsplätze für Kinder in den Ländern Oberösterreich und Salzburg