BGBl. Nr. 120/1989
120. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Feber 1989 betreffend die Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Änderungen durch diese Kundmachung
V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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