BGBl. Nr. 12/1989
12. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland zur Abänderung des in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel römisch sieben
Artikel 11
des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
Anmerkung, es folgt der Text der Novellierungsanweisung)