BGBl. Nr. 147/1989
147. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See — Afritz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. März 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See — Afritz
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See–Afritz
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Art. 1neu
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