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BGBl. Nr. 147/1989

kundgemacht 06.04.1989
147. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See — Afritz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. März 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See — Afritz
Kundmachung BGBl. Nr. 147/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See–Afritz

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 98 Millstätter Straße im Bereich der Gemeinde Feld am See–Afritz neu