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BGBl. Nr. 149/1989

kundgemacht 06.04.1989
149. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. März 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig
Kundmachung BGBl. Nr. 149/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig neu