BGBl. Nr. 15/1989
15. Beschluß Nr. 2/88 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
BESCHLUSS NR. 2/88 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung des Anhangs III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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