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BGBl. Nr. 152/1989

kundgemacht 07.04.1989
152. Verordnung: Kundmachung der Änderungen der Regelung Nr. 20 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Verordnung des Bundeskanzlers vom 4. April 1989 über die Kundmachung der Änderungen der Regelung Nr. 20 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung BGBl. Nr. 152/1989×

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