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BGBl. Nr. 156/1989

kundgemacht 07.04.1989
156. Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist
Kundmachung BGBl. Nr. 156/1989× zu Vorhaben von besonderem Interesse (Bund – NÖ)

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorhaben von besonderem Interesse (Bund – NÖ) neu