BGBl. Nr. 157/1989
157. Verordnung: Meldung von neuen Stoffen, die in Mengen von weniger als einer Tonne jährlich im Bundesgebiet in Verkehr gesetzt werden
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 16. März 1989 über die Meldung von neuen Stoffen, die in Mengen von weniger als einer Tonne jährlich im Bundesgebiet in Verkehr gesetzt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Chemikaliengesetz - Meldung von neuen Stoffen
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