BGBl. Nr. 17/1989
17. Beschluß Nr. 4/88 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung der Liste in Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen hinsichtlich der Position 84.01
BESCHLUSS NR. 4/88 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung der Liste in Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen hinsichtlich der Position 84.01
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