BGBl. Nr. 172/1989
172. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 22. März 1989, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 26. April 1985 über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung neuerlich geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung
1
§ 2geändert
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