Öffentlichen Bekanntmachung für die Ausfuhr von Schlachtrindern, Zl. 37.360/27-III/B/7/87, der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, veröffentlicht im Verlautbarungsblatt der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Jahrgang 1987,
BGBl. Nr. 228/1989
228. Kundmachung: Aufhebung eines Teiles der 84. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 3. Mai 1989 über die Aufhebung eines Teiles der 84. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 15. September 1987, Zl. 37.360/27-III/B/7/87, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 1989, Zl. römisch fünf 191, 193, 194/88-7, den zweiten Absatz des Pkt. 3 der
- Ziffer 84
- Ziffer 84Stück, vom 15. September 1987 („Das Kontingent ist ausschließlich zur Erfüllung laufender Verträge für den Export in die arabischen Länder bestimmt und ist auf die in diesem Bereich tätigen Firmen zu vergeben''), als gesetzwidrig aufgehoben.