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BGBl. Nr. 232/1989

kundgemacht 23.05.1989
232. Verordnung: Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 5. Mai 1989 betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Kundmachung BGBl. Nr. 232/1989× zu Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

Änderungen durch diese Kundmachung

Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen neu