BGBl. Nr. 232/1989
232. Verordnung: Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 5. Mai 1989 betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Änderungen durch diese Kundmachung
Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
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§ 1neu
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