BGBl. Nr. 236/1989
236. Verordnung: Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. Mai 1989 über die Zuständigkeit der Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)
Änderungen durch diese Kundmachung
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
neu
Art. 2neu
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