BGBl. Nr. 23/1989
23. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinden Reichenau im Mühlkreis und Bad Leonfelden
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. Dezember 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinden Reichenau im Mühlkreis und Bad Leonfelden
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinden Reichenau im Mühlkreis und Bad Leonfelden
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