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BGBl. Nr. 277/1989

kundgemacht 16.06.1989
277. Beschluß Nr. 1/89 des Gemischten Ausschusses EWG/EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten“ zur Änderung des Anhangs II zum Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
BESCHLUSS NR. 1/89 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG/EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten“ vom 3. Mai 1989 zur Änderung des Anhangs II zum Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 277/1989× zu EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang II