BGBl. Nr. 298/1989
298. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Die österreichische Bundesregierung leistet der Regierung der Vereinigten Republik Tansania im Sinne dieses Abkommens Technische Hilfe.
Die Bestimmungen und Bedingungen für jedes einzelne Projekt werden gesondert vereinbart.