BGBl. Nr. 298/1989
298. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.