BGBl. Nr. 298/1989
298. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die österreichische Bundesregierung bezahlt die Bezüge der österreichischen Fachkräfte für ihre Dienstleistungen in Tansania im Rahmen dieses Abkommens und trägt deren internationale Reisekosten.