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BGBl. Nr. 306/1989

kundgemacht 30.06.1989
306. Verordnung: Einrichtung eines Ausbildungsversuchs im Lehrberuf Anlagenelektriker
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. Juni 1989, mit der ein Ausbildungsversuch im Lehrberuf Anlagenelektriker eingerichtet wird
Kundmachung BGBl. Nr. 306/1989× zu Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Anlagenelektriker

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Anlagenelektriker neu