BGBl. Nr. 309/1989
309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. Juni 1989, mit der die Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich geändert wird (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
6. IDG-Verordnung (6. IDG-V)
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§ 9geändert nie in Kraft getreten
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