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BGBl. Nr. 313/1989

kundgemacht 04.07.1989
313. Verordnung: Privatschule „Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“ in Wien
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 26. Mai 1989 betreffend die Privatschule „Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“ in Wien
Kundmachung BGBl. Nr. 313/1989× zu Privatschule – „Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“

Änderungen durch diese Kundmachung

Privatschule – „Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“ neu