BGBl. Nr. 327/1989
327. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. Juni 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau
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Art. 1neu
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