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BGBl. Nr. 327/1989

kundgemacht 11.07.1989
327. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. Juni 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau
Kundmachung BGBl. Nr. 327/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinde Laßnitz bei Murau neu