BGBl. Nr. 336/1989
336. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. Juli 1989 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg
Änderungen durch diese Kundmachung
Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg
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Art. 1neu
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