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BGBl. Nr. 337/1989

kundgemacht 18.07.1989
337. Kundmachung: Erklärungen Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Juli 1989 betreffend Erklärungen Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachung BGBl. Nr. 337/1989×

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