… 3 unveränderte Absätze
32. VERWENDUNGSGRUPPE PT 3
Ernennungserfordernisse:
32.1. Eine in Z 32.2 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 32.3 vorgeschriebenen Erfordernisse.
32.2. Verwendung
a) im Verwaltungsdienst als
Referent B 4 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg,
Leiter der Operation im Rechenzentrum,
a b) im Postdienst als
Kassenbeamter I oder II,
Kontrollbeamter für den Umleite- und Zustelldienst, Leiter eines Postamtes II. Klasse erster bis dritter Stufe, Mitarbeiter im Postbetriebsdienst bei einem Postamt I. Klasse,
b c) im Postautodienst als
Leiter des Materiallagers einer Postautobetriebsleitung, Leiter des Postverkehrsbüros in Graz, Linz und Wien, Leiter einer Postgarage II oder einer Postgarage III, Mitarbeiter/Unfallbearbeitung, Betriebsmittelkontrolle, Nebengebühren in einer Postautobetriebsleitung,
c d) im Fernmeldedienst als
Gruppenleiter in einem Rundfunkamt,
Leiter einer Entstörungsstelle,
Leiter einer Fernmeldezeugabteilung Planungsgruppe in einer Bau- und Planungsstelle,
Mitarbeiter/Planung,
Systemspezialist,
Mitarbeiter/Beschaffung,.
d) im Rechenzentrum als
Leiter der Operation.
32.3. Eine fünfjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.
32.4. Durch die in Z 32.2 angeführten Verwendungen eines Mitarbeiters werden nur besonders qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeiten erfaßt, deren Ausübung mehr Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, als die Ausübung einer in Z 33.2 angeführten Verwendung eines Sachbearbeiters. Die in Z 32.2 lit. a angeführte Verwendung eines Referenten B 4 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg beinhaltet verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und regelmäßig durchführende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Eine solche Verwendung setzt regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine Betriebserfahrung voraus. Solche Verwendungen sind zB
Leiter der Hausverwaltung der Post- und Telegraphendirektion für
Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Referent für Fortbildungswesen in der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Referent für Kurswesen in der Post- und Telegraphendirektion für
Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Referent für Fernsprechentstördienst in der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
32.5. Durch die in Z 32.2 angeführten Verwendungen eines Mitarbeiters werden nur besonders qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeiten erfaßt, deren Ausübung mehr Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert als die Ausübung einer in Z 33.2 angeführten Verwendung eines Sachbearbeiters.