BGBl. Nr. 34/1989
34. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 115 a Donawitzer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Leoben
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 115 a Donawitzer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Leoben
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 115 a Donawitzer Straße
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Art. 1neu
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