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BGBl. Nr. 380/1989

kundgemacht 28.07.1989
380. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörperregeln
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. Juli 1989 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, regeln
Kundmachung BGBl. Nr. 380/1989×

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