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BGBl. Nr. 387/1989

kundgemacht 01.08.1989
387. Verordnung: Zulassung der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Juli 1989, mit der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe zugelassen werden
Kundmachung BGBl. Nr. 387/1989× zu Zulassung der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe

Änderungen durch diese Kundmachung

Zulassung der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe neu