BGBl. Nr. 387/1989
387. Verordnung: Zulassung der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Juli 1989, mit der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe zugelassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung der Befreiungsscheininhaber zum Bezug der Notstandshilfe
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