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BGBl. Nr. 398/1989

kundgemacht 08.08.1989
398. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Juli 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental
Kundmachung BGBl. Nr. 398/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental neu