BGBl. Nr. 399/1989
399. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Marktgemeinden Gurk und Weitensfeld-Flattnitz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Juli 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Marktgemeinden Gurk und Weitensfeld-Flattnitz
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 93 Gurktal Straße im Bereich der Marktgemeinden Gurk und Weitensfeld-Flattnitz
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