BGBl. Nr. 403/1989
403. Verordnung: Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer — Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit
aufgehoben
Art. 1 § 1aufgehoben
lädt …
Art. 1 § 2aufgehoben
lädt …
Art. 1 § 3aufgehoben
lädt …
Art. 1 § 4aufgehoben
lädt …
Art. 2aufgehoben
lädt …