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BGBl. Nr. 424/1989

kundgemacht 25.08.1989
424. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Liezen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Liezen
Kundmachung BGBl. Nr. 424/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Liezen

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Stadtgemeinde Liezen neu