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BGBl. Nr. 443/1989

kundgemacht 12.09.1989
443. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VERKEHRSMINISTER DES KÖNIGREICHES BELGIEN NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE MIT HÖCHSTENS 40% PERESSIGSÄURE IN KOMBINATIONSVERPACKUNGEN (KUNSTSTOFF)
Kundmachung BGBl. Nr. 443/1989× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% neu