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BGBl. Nr. 444/1989

kundgemacht 12.09.1989
444. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VERKEHRSMINISTER DES KÖNIGREICHES BELGIEN NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE MIT HÖCHSTENS 10% BZW. 16% PERESSIGSÄURE
Kundmachung BGBl. Nr. 444/1989× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Peressigsäure neu