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BGBl. Nr. 444/1989

kundgemacht 12.09.1989 RIS↗
444. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VERKEHRSMINISTER DES KÖNIGREICHES BELGIEN NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE MIT HÖCHSTENS 10% BZW. 16% PERESSIGSÄURE
Kundmachung BGBl. Nr. 444/1989× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure