BGBl. Nr. 447/1989
447. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden über Postdienste
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SOUVERÄNEN MALTESER-RITTER-ORDEN ÜBER POSTDIENSTE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Unzustellbare Briefe und Postkarten, Rücksendung und Nachforschung
Nach den Bestimmungen dieses Abkommens oder aus tatsächlichen Gründen unzustellbare Briefe und Postkarten sowie rückzusendende Sendungen werden der Botschaft des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens in der Republik Österreich übergeben. Dieser Botschaft sind auch die von Dienststellen der österreichischen Post ausgefertigten oder beantworteten Nachforschungsschreiben zu übermitteln.