insbesondere des Weltpostvertrages und seiner Ausführungsvorschrift
BGBl. Nr. 447/1989
447. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden über Postdienste
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SOUVERÄNEN MALTESER-RITTER-ORDEN ÜBER POSTDIENSTE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Anwendung von Rechtsvorschriften
Soweit die Bestimmungen dieses Abkommens nichts anderes vorsehen, werden bei der Durchführung dieses Vertrages die österreichischen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls die einschlägigen Bestimmungen der für die Republik Österreich geltenden mehrseitigen Übereinkommen
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungangewendet.