Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 455/1989

kundgemacht 22.09.1989
455. Beschluß Nr. 2/89 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
BESCHLUSS NR. 2/89 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Kundmachung BGBl. Nr. 455/1989×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.