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BGBl. Nr. 478/1989

kundgemacht 06.10.1989
478. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER SCHWEIZ NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE IN UNTERSCHIEDLICHEN ZUSAMMENSETZUNGEN
Kundmachung BGBl. Nr. 478/1989× zu ADR - Beförderung v. Peressigsäure unterschiedl. Zusammensetzungen

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung v. Peressigsäure unterschiedl. Zusammensetzungen neu