Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 480/1989

kundgemacht 06.10.1989
480. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DER SCHWEIZ NACH RN. 2010 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PERESSIGSÄURE MIT HÖCHSTENS 40% PERESSIGSÄURE IN KOMBINATIONSVERPACKUNGEN (KUNSTSTOFF)
Kundmachung BGBl. Nr. 480/1989× zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% neu