für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
BGBl. Nr. 486/1989
486. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Irland im Bereich der Sozialen Sicherheit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND IRLAND IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Dieses Abkommen gilt
- Litera a
- Litera bfür andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den im Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.