BGBl. Nr. 509/1989
509. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Oktober 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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Anl. 1neu
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