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BGBl. Nr. 509/1989

kundgemacht 31.10.1989
509. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Oktober 1989 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen
Kundmachung BGBl. Nr. 509/1989× zu Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen

Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen neu