BGBl. Nr. 515/1989
515. Verordnung: Übertragung der Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes an die Landeshauptmänner
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 13. Oktober 1989, mit der den Landeshauptmännern die Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes übertragen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung der Geschäfte der Durchführung der Vorwarnung gemäß den §§ 6 und 7 des Smogalarmgesetzes an die Landeshauptmänner
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Art. 1neu
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